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AOK Nordost | Frist: 31.01.2026 | Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
Bereits bestehende Selbsthilfegruppen können bis 31.01.2026 wieder Anträge auf “Pauschalförderung Land” stellen. Für neu gegründete Gruppen zwischen September 2025 und Februar 2026 ist die Antragsfrist der 1. September 2026.
Infos hier.
Wichtige Info: Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wurde überarbeitet. Der angepasste Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab dem 1. Januar 2026 in der Fassung vom 16. Juni 2025. Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt. Die neue Fassung des Leitfadens kann hier heruntergeladen werden.