Das Bundesprogramm versteht Integration als Querschnittsaufgabe. Es gilt daher in den geförderten Projekten nicht nur die Teilhabechancen von (Neu-)Zugewanderten in den Blick zu nehmen, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Die Projekte richten sich daher an alle Mitglieder der Gesellschaft.

Zielgruppen:

  • Erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie
  • Erwachsene und Jugendliche der Aufnahmegesellschaft, jeweils ab 12 Jahre

Handlungsfelder, in denen die geförderten Projekte aktiv werden:

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Stärkung der interkulturellen Kompetenz,
  • Stärkung der Diskursfähigkeit,
  • Stärkung mitgebrachter Kompetenzen im ressourcenorientierten Ansatz,
  • Integration durch freizeitpädagogische Angebote,
  • Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und anderen Bezugspersonen und
  • Stärkung der wechselseitigen Akzeptanz.

Die Fördermittel (maximal 70.000 Euro pro Jahr und Förderjahr für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten) werden einmal jährlich in der Regel im Frühjahr im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben auf: auf www.bgz-vorort.de.

Dieses enthält in jedem Jahr wechselnde Themenschwerpunkte, zu denen Fördermittel für Projekte vergeben werden. Außerdem können sich interessierte Träger in der Ausschreibung über die geltenden Förder- und Bewerbungsmodalitäten informieren.