Kurz erklärt

Bei einem geförderten Projekt im PartIntP müssen Sie 4 % der Gesamtkosten als Eigenmittel selbst aufbringen. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:

  • Echte Eigenmittel – eigene finanzielle Mittel des Vereins/Trägers
  • Drittmittel (Komplementärfinanzierung) – zusätzliche Mittel Dritter, die ergänzend zur PartIntP-Förderung eingesetzt werden, z. B. Zuschüsse von Stiftungen oder andere öffentliche Förderungen
  • Einnahmen im Projekt – z. B. Teilnahmebeiträge für Kurse oder Veranstaltungen
  • „Geldwerte“ Eigenleistungen (ehrenamtliche Leistungen) – der Schwerpunkt dieser Arbeitshilfe

 

1. Wie funktioniert das mit den ehrenamtlichen Stunden?

Ehrenamtliche Arbeit wird nicht bezahlt, aber sie hat einen Wert. Dieser Wert kann als Eigenmittel im Projekt angerechnet werden. Man nennt das eine „geldwerte Leistung“.

So wird der Betrag berechnet:

Anzahl der Stunden   ×   Stundensatz   =   Betrag als Eigenmittel

Wie hoch darf der Stundensatz sein?

  • Der Stundensatz ist der Betrag pro Stunde, mit dem die geleisteten Stunden multipliziert werden.
  • Gezahlt wird er als Aufwandsentschädigung: Diese entschädigt die ehrenamtliche Person, die die Leistung erbringt, für ihren Aufwand. Sie ist damit eine Bezahlung – aber keine Vergütung der erbrachten Leistung selbst.
  • Empfehlung: ein Betrag unterhalb des Berliner Mindestlohns.
  • 2026: 14,84 € pro Stunde |  ab 2027: 15,58 € pro Stunde

 

2. Wie viel darf pro Person und Jahr angerechnet werden?

Es gibt zwei gesetzliche Höchstgrenzen (Pauschalen). Sie gelten pro Person und Jahr, für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten dieser Person zusammen. Diese Höchstgrenzen betreffen die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung – die Pauschalen stammen aus dem Steuerrecht. Eine ehrenamtliche Person kann durchaus auch in größerem Umfang eingesetzt werden, als die Pauschalen abdecken: Sie muss dann den darüber hinausgehenden Betrag selbst versteuern. Für die zuwendungsrechtliche Anerkennung als Eigenmittel im Projekt ist diese Grenze dagegen nicht relevant.

Pauschale Höchstbetrag / Jahr Gilt zum Beispiel für
Ehrenamtspauschale 960 € Allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. Kinderbetreuung
Übungsleiterpauschale 3.300 € Anleitende Tätigkeiten, z. B. Kursleitung, Dozieren

 

Wichtig: Beide Pauschalen können bei derselben Person kombiniert werden – aber nicht für dieselbe Tätigkeit im selben Projekt beim selben Verein. Für die steuerliche Behandlung ist die ehrenamtliche Person selbst verantwortlich.

Beispiel

Person A ist 2027 in einem geförderten Projekt ehrenamtlich tätig, zu einem Stundensatz von 15 €:

  • 64 Stunden Kinderbetreuung = 960 € → abgedeckt durch die Ehrenamtspauschale
  • 120 Stunden als Mit-Dozentin = 1.800 € → abgedeckt durch die Übungsleiterpauschale (Dozieren zählt als Übungsleitertätigkeit)

 

3. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für jede ehrenamtliche Person brauchen Sie folgende drei Dokumente. Sie dienen später auch als Nachweis im Verwendungsnachweis:

Ehrenamtsvereinbarung Legt Stundenzahl und Stundensatz schriftlich fest.
Verzichtserklärung Die Person erklärt schriftlich, dass sie auf die Auszahlung der Aufwandsentschädigung verzichtet.
Leistungsstundennachweis Dokumentiert nachvollziehbar, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden.

 

Gut zu wissen:

  • Mit einer abgeschlossenen Ehrenamtsvereinbarung ist die Person automatisch über die Berufsgenossenschaft des Projektträgers unfallversichert – ohne zusätzliche Kosten.
  • Das hier beschriebene Nachweisverfahren mit diesen drei Dokumenten gilt nur für das PartIntP. Andere Förderprogramme können abweichende Anforderungen an den Nachweis ehrenamtlicher Leistungen stellen (siehe Punkt 5).

 

4. Wo wird das Ganze finanziell erfasst?

Die ehrenamtlichen Stunden müssen als Betrag auf beiden Seiten des Finanzplans im Antrag und des zahlenmäßigen Nachweises im Verwendungsnachweis erfasst werden – als Einnahme und als Ausgabe. Beide Beträge müssen exakt gleich hoch sein.

Einnahmenseite Ausgabenseite
Eigenmittel „ehrenamtliche Leistungen“ FAZIT Berlin online: Sachkosten → Sonstige Sachkosten → Ehrenamtliche Stunden

 

Es können auch mehrere ehrenamtliche Personen im Projekt eingesetzt werden. Wichtig ist: Die Tätigkeiten müssen inhaltlich zum Projekt passen, und die Anzahl der Stunden sollte im angemessenen Verhältnis zum Gesamtumfang des Projekts stehen.

 

5. Weitere wichtige Hinweise

  • Andere Förderprogramme: Auch außerhalb des PartIntP kann ehrenamtliche Arbeit als Eigenmittel zählen. Die genauen Regeln stehen in der jeweiligen Förderrichtlinie und den Förderdokumenten.
  • Steuerliche Verantwortung: Jede ehrenamtliche Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre Aufwandsentschädigung steuerlich korrekt zu behandeln.
  • Rückspende möglich: Ehrenamtliche können ihre Aufwandsentschädigung auch an den Projektträger zurückspenden. Eine solche zweckgebundene Spende könnte dann ebenfalls als Eigenmittel „Spenden“ im Finanzierungsplan erfasst werden.