Berliner Sparkassenstiftung
Förderung aus dem „PS-Sparen und Gewinnen“
Die Stiftung Berliner Sparkasse fördert gemeinnützige Projekte und Initiativen im Land Berlin.
Projektanträge können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen stellen, die Projekte in der Region Berlin durchführen. Über die Anträge entscheidet die Berliner Sparkasse in Zusammenarbeit mit der Stiftung Berliner Sparkasse und den zuständigen Senatsverwaltungen.
Der Antrag wird je anch Förderbereich an einer der folgenden Stellen gestellt.
Spakasseerliner Sparkasse (PS-Sparen – Zweckertrag, BSK-STIF) für Förderungen im Bereich:
• Erziehung und Bildung
• Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
• Altenhilfe
• Kunst und Kultur
• Sport
• Tierschutz
• Wissenschaft und Forschung
• Denkmalschutz und Denkmalpflege
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Förderungen im Bereich:
• Jugendhilfe
• Schutz von Ehe und Familie (Elternbildungseinrichtungen, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser)
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales Gleichstellung, Integration, Viefalt und Antidiskriminierung für Förderungen im Bereich:
• Wohlfahrtswesen (ausschließlich: Wohnungslosen-/Straffälligenhilfe, Schuldner- und Insolvenzberatung, Mobilitätshilfedienste, Behindertenhilfe, Migrantensozialdienste, Suchthilfe)
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (ausschließlich: Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime/-häuser, Selbsthilfevereine und -kontaktstellen, ehrenamtliche
Besuchsdienste)
Merkblatt mit Einzelheiten ist hier zum Download.
Weitere Informationen:
Förderfähige Kosten:
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Personalkosten
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Sachkosten
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Honorarkosten
Eigenmittel benötigt:
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k.A.
Bewerbungsfrist:
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Über die Vergabe wird im Rahmen von zwei Kuratoriumssitzungen entschieden, die jeweils im Februar und September eines Jahres stattfinden. Anträge auf Zuwendungen reichen Sie bitte daher bis Ende Juni bzw. Ende Dezember bei der Stiftung ein.
Berliner Sparkassenstiftung
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Alexanderplatz 2
10178 Berlin
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