Primär werden Maßnahmen gefördert, die der internen Weiterentwicklung und der Stärkung von Organisationen dienen. Pro Organisation kann eine Finanzierung einer Einzelmaßnahme im Rahmen weniger hundert Euro beantragt werden.

Förderfähig sind beispielsweise:
Honorare für Dozent*innen von Seminaren, Tagesmiete für einen Veranstaltungsraum, Design und Druck von Flyern, die Erstellung eines Logos oder einer Webseite (allgemeine Öffentlichkeitsarbeit einmalig max. 500 € pro Verein), Übersetzungstätigkeiten, Gebühren für notarielle Leistungen (beispielsweise für Vereine in Gründung), Weiterbildungen, Ehrenamtspauschalen oder Beratungsgebühren. Honorare für die Art der Tätigkeit und die Qualifikation der Honorarnehmenden angemessen sein und dürfen maximal 60,00 Euro pro Zeitstunde betragen.

Genauer Unterstützungsbedarf der Organisation wird in einem gemeinsamen Beratungsgespräch geklärt.

Alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen aus Berlin, die im Bereich der Integration arbeiten, können Mittel beantragen. Bitte im Antrag angeben, welche Rechtsform vorhanden ist. Auch Organisationen in Gründung können Mittel beantragen, sofern eine zeitnahe Eintragung absehbar ist und dies im Antrag nachvollziehbar begründet wird.

Anträge auf Einzelmaßnahen sind jederzeit möglich, solange Mittel vorhanden sind. Jurysitzungen finden zweimal im Monat statt.

Mindestens 5 % der Kosten müssen aus Eigenmitteln finanziert werden.