Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt Projekte in Berlin, für Berliner Einrichtungen oder Projekte, die im Interesse Berlins liegen.

Bei einem „Nein“ folgender Fragen kann das Vorhaben leider nicht gefördert werden.

  • Planen Sie ein soziales, karitatives, kulturelles, staatsbürgerliches oder dem Umweltschutz dienliches Projekt?
  • Ist der Antragsteller eine Berliner Einrichtung oder soll das geplante Projekt in Berlin durchgeführt werden und ist es im Interesse Berlins?
  • Ist der Antragsteller eine juristische Person? Ausnahme: Im kulturellen Bereich sind natürliche Personen auch antragsberechtigt, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
  • Ist das Projekt zukunftsorientiert und wurde mit der Maßnahme noch nicht begonnen?
  • Handelt es sich um ein gemeinnütziges Projekt?

Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet.
Abschließend werden die Anträge – unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen – dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt.

Die Anträge sind online zu stellen.