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Workshop • 12.09.2025
Thematische Fachrunde mit MO: Migrant:innenorganisationen zwischen ehrenamtlichen Initiativen und Trägern der Sozialen Arbeit | 24.09.2025 | online
In der Beratung von Migrant:innenorganisationen sind wir – die VIA Service-Akademie – immer wieder mit der Anfrage nach Finanzierung von Projekten konfrontiert. Oft geht es um einen „Sprung“ aus der ehrenamtlichen hin zur bezahlten Arbeit. Das Fehlen einer adäquater Versorgung der Zielgruppen, Zugangsbarrieren zu bestehenden (Regel-)Angeboten oder bereits bestehende Vertrauensverhältnisse zu der Zielgruppe sind häufig genannte Gründe für den Finanzierungsbedarf bei MO.
Gerade im Bereich der niedrigschwelligen Information und Prävention spielen MO in der Tat eine wichtige Rolle, damit Ratsuchende erforderliche Hilfen rechtzeitig und überhaupt in Anspruch nehmen. Wenn die MO jedoch aus der Rolle des „Türöffnerin und Brückenbauerin“ herauswachsen will, stehen die Türen für Förderprogramme oder gar eine Regelfinanzierung alles andere als offen. Die Arbeit der MO bleibt somit für die Organisationen, die sich in zuwendungsrechtlichen Verfahren und in Förderlogik nicht auskennen, gravierend unterfinanziert und auch unsichtbar.
Das Berliner Beratungsnetz für Zugewanderte (BfZ), das Beratungs- und Begleitungsangebote für Zugewanderte/Geflüchtete in verschiedenen Fachbereichen abbildet, ist nicht nur ein gutes Tool für die Verweisberatung, sondern auch für die Projektplanung, ausgehend von der Kenntnis, wer in welchem Fachbereich wie gefördert wird.
Bislang haben wir im BfZ nicht die ehrenamtlichen/unbezahlten Strukturen der MO abgebildet, so dass sie weder als potenzielle Kooperationspartner noch als Akteure der Sozialen Arbeit gefunden werden können. Das wollen wir, insbesondere nach einem Austausch mit vielen MO ändern.
Zukünftig soll auch die qualitartiv wertvolle ehrenamtliche Arbeit der MO (Beratung und Begleitung) in das BfZ integriert werden. Aus struktureller Sich stellt sich damit jedoch die Frage: Aber wie soll das geschehen?In unserer thematischen Fach(-Austausch-) Runde soll es nach einer Einführung in den Aufbau und die Suchfunktionen im BfZ sowie in relevante Hilfesysteme/Förderprogramme mit den anwesenden MO in den Austausch gehen, welche Kriterien und Parameter wir im BfZ für die Darstellung und Anzeige ehrenamtlich aktiver MO anwenden werden.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Migrant:innenorganisationen, die sich angesprochen fühlen, als auch an alle Interessierten, die die Weiterentwicklung des BfZ unterstützen möchten.
Nach der Anmeldung wird der Zoom-Link verschickt.
Anmeldung HIER.
Kontakt & Fragen: Nozomi Spennemann
24.09.2025 • 14.00 - 16.00 Uhr
online (per Zoom)
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Workshop • 12.09.2025
KOPA/TBB e.V. | 25.09.2025 | AGORA 2-Bekanntmachung bezirklicher Angebote und Vorstellung der Stadtteilarbeit von MO | IntMig/SENASGIVA
Das Berliner Zentrum für Kooperation und Partizipation (KoPa) des TBB e.V. lädt zum 2. AGORA-Treffen ein – zum „Austausch zur gemeinwohlorientierten, ressourceneffizienten Arbeit“. Die Treffen werden im Austausch mit der Abteilung Integration und Migration der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung organisiert und von dieser gehostet.
Das zweite AGORA-Treffen dient vor allem der Vernetzung und dem Austausch von Vertreter*innen der Berliner Bezirksämter und der Berliner Migrant*innenorganisationen. Zum einen wird den Bezirksämtern die Möglichkeit gegeben, ihre für die Migrant*innenorganisationen relevanten Angebote bekanntzumachen und auf die bezirklichen Integrationsfonds einzugehen. Zum anderen wird den MO Raum gegeben, ihre Stadtteilarbeit in den verschiedenen Bezirken vozurstellen. Über diesen Austausch wird eine Vernetzung gefördert und mögliche Synergien aufgezeigt, die die zukünftige gemeinsame Arbeit auf bezirklicher Ebene stärkt.
Die Veranstaltung findet im Großen Konferenzsaal bei der Beauftragten des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration statt.
Um frühzeitige Anmeldung per E-Mail an den TBB mit dem Betreff: „AGORA2“ und unter Angabe des Namens und der Organisationszugehörigkeit wird gebeten.
25.09.2025 • 13.00 - 16.30 Uhr
Beauftragte des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration Potsdamerstr. 65, 10785 Berlin
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Workshop • 12.09.2025
VIA Service-Akademie für MO | 06.11.2025 | Workshopreihe „Planen.Fördern.Durchführen“ Modul I – Einführung & Finanzierung
Insbesondere für MO aus Tempelhof-Schöneberg! Bei verfügbaren Plätzen sind MO aus anderen Bezirke herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Anmeldung per E-Mail an Karlotta Stremmel erforderlich.
06.11.2025 • 16.00 - 19.00 Uhr
Interkulturelles Haus Schöneberg Geßlerstr. 11, 10829 Berlin
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Workshop • 12.09.2025
VIA Service-Akademie für MO | 13.11.2025 | Workshopreihe „Planen.Fördern.Durchführen“ Modul II – Projektförderung
Insbesondere für MO aus Tempelhof-Schöneberg! Bei verfügbaren Plätzen sind MO aus anderen Bezirke herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Anmeldung per E-Mail an Karlotta Stremmel erforderlich.
13.11.2025 • 16.00 - 19.00 Uhr
Interkulturelles Haus Schöneberg Geßlerstr. 11, 10829 Berlin
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Workshop • 12.09.2025
VIA Service-Akademie für MO | 20.11.2025 | Workshopreihe „Planen.Fördern.Durchführen“ Modul II – Durchführung & Controlling
Insbesondere für MO aus Tempelhof-Schöneberg! Bei verfügbaren Plätzen sind MO aus anderen Bezirke herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Anmeldung per E-Mail an Karlotta Stremmel erforderlich.
20.11.2025 • 16.00 - 19.00 Uhr
Interkulturelles Haus Schöneberg Geßlerstr. 11, 10829 Berlin
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Workshop • 12.09.2025
VIA Service-Akademie für MO | 27.11.2025 | Workshopreihe „Planen.Fördern.Durchführen“ Modul IV – Verwendungsnachweis & Co
Insbesondere für MO aus Tempelhof-Schöneberg! Bei verfügbaren Plätzen sind MO aus anderen Bezirke herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Anmeldung per E-Mail an Karlotta Stremmel erforderlich.
27.11.2025 • 16.00 - 19.00 Uhr
Interkulturelles Haus Schöneberg Geßlerstr. 11, 10829 Berlin
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Fördernews • 12.09.2025
Aktion Mensch | Zeitweiliger Antragsstopp zum 19.09.2025
Aktion Mensch setzt zum 19.9.2025 die Annahme von Anträgen in einem Großteil seiner Förderangebote zeitweise aus.
Grund hierfür ist das aktuell sehr hohe Antragsvolumen, welches das diesjährige Förderbudget bei weitem übersteigt. Zudem führt die Vielzahl an Anträgen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten, was die Projektplanung und -umsetzung der Antragstellenden erschwert.
Weitere Infos finden sich hier.
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Fördernews • 12.09.2025
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | Frist: 15.09.2025 | Förderung von religionsübergreifenden Projekten ab dem Haushaltsjahr 2026
Drei Förderschwerpunkte:
- Die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften kann unter bestimmten Voraussetzungen überjährig bis maximal 2028 beantragt werden.
- Die Förderung muslimischen Lebens in Berlin durch religionsübergreifende Zusammenarbeit kann für das Jahr 2026 beantragt werden.
- Die Förderung eines religionsübergreifenden Weiterbildungsprogrammes für religiöses und weltanschauliches Personal zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und des religionsübergreifenden Dialogs kann für das Jahr 2026 beantragt werden.
Für die religionsübergreifende Förderung und die religionsübergreifende Weiterbildung können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben. Für die Förderung des muslimischen Lebens können sich muslimische Gemeinschaften und nichtmuslimische Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie in Kombination mit diesen auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben.
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. mindestens 30.000 € bis maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr gedeckelt. Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.
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Fördernews • 12.09.2025
Nord-Süd-Brücken | Frist: 15.09.2025 | Kathrin-Buhl-Preis für entwicklungspolitische Projekte
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken vergibt zum siebten Mal den Kathrin-Buhl-Preis für entwicklungspolitische Projekte an gemeinnützige Vereine. Es können Projekte eingereicht werden, in denen die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen eine herausragende Rolle spielen. Dies können sowohl Projekte der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit sein wie auch Projekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Die Jury behält sich vor, den Preis zu teilen. Der Bewerbungsschluss ist der 15.09.2017.
Weitere Informationen hier.
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Fördernews • 12.09.2025
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) | Frist: 15.09.2025 | ESF Plus-Programm „Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung“ (DigiWohl)
Das Programm „DigiWohl“ fördert Projekte zur Stärkung sozialer Dienste der Freien Wohlfahrtspflege mittels Digitalisierung. Gemeinnützigen Träger der Freien Wohlfahrtspflege sollen in die Lage versetzt werden, digitale Lösungen vermehrt und effektiver in die unmittelbare Arbeit mit ihren Klient*innen zu integrieren. Ziele der Förderung sind die Gestaltung und Erprobung digitaler Lösungen zur Unterstützung oder Erbringung sozialer Dienstleistungen für unterschiedliche Zielgruppen der Freien Wohlfahrtspflege vor Ort in Deutschland. Dabei sind die Bedarfe und Fähigkeiten sowohl der Mitarbeitenden als auch der Klient*innen der Freien Wohlfahrtspflege angemessen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Förderung muss ein Projekt jedes der drei folgenden Handlungsfelder adressieren und miteinander verbinden:
- Digitale Lösungen
- Organisatorische und soziale Einbettung
- Befähigung der Zielgruppen
Die Laufzeit von Vorhaben beträgt grundsätzlich zwischen mindestens 12 bis zu maximal 36 Monate im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028. Die Höhe des Zuschusses aus ESF Plus- und Bundesmittel zusammen beträgt pro Vorhaben und Jahr mindestens 50.000 Euro und grundsätzlich maximal 300.000 Euro. Die Gesamtausgaben eines Vorhabens (inklusive 10 % Eigenanteil) müssen mindestens 200.000 Euro betragen.
Antragsberechtigt für Projektförderung sind Gemeinnützige Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland
Weitere Infos und Antragstellung hier.