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Fördernews • 23.06.2026
Stiftung Nord-Süd-Brücken | Frist: keine bzw. 20.07.2026 | Noch Mittel in 2026 für Bildungsprojekte in Berliner Schulen zu Kolonialismus (BIKO)
Für Bildungsprojekte mit Berliner Allgemeinbildenden Schulen zu kolonialer Vergangenheit und kolonialen Kontinuitäten stehen noch Mittel im Förderprogramm „Bildungsarbeit zu Kolonialismus und Verantwortung in Berliner Schulen“ (BIKO) zur Verfügung. Die Projekte sollen bei Berliner Schüler*innen und Lehrkräften die Auseinandersetzung mit Kolonialismus und seinen Ausprägungen der Gegenwart anregen. Finanziert wird das Programm mit Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.
Eingetragene Vereine können entweder Kleinprojekte bis max. 6.000 € (keine Antragfrist, zeitnahe Entscheidung) oder größere Bildungsprojekte bis 15.000 € (bei Erstförderung im BIKO-Programm: 10.000 €, Antragsfrist: 20.07.2026) beantragen.
Weitere Infos hier.
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Fördernews • 23.06.2026
UNO Flüchtlingshilfe | Frist: 31.08.2026 | Projektförderung für Geflüchtete
Die UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland, die Projekte für und mit Geflüchteten umsetzen.
Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland:
- Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung
- Psychologische und soziale Beratung und Begleitung
Die Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe ist stets eine Ko-Finanzierung. Das Projekt sollte durch einschlägige Drittmittel gefördert werden. Eine Vollfinanzierung von Projekten ist ausgeschlossen. Es können maximal 49 % des Gesamtvolumens eines Projekts finanziert werden. Die maximale Antragssumme pro Projekt liegt bei 30.000€. Eine Ausnahme dieser maximalen Antragssumme ist nur bei Kooperationsprojekten möglich. Ein Beratungsgespräch vor Einreichung eines Antrags für ein Kooperationsprojekt ist ebenfalls obligatorisch.
Für Organisationen, die in der Vergangenheit noch keinen Antrag bei der UNO-Flüchtlingshilfe eingereicht haben (Erstantragsteller) oder deren letzter Projektantrag schon länger als zwei Jahre zurückliegt, ist ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen aus der Projektförderung vor Antragseinreichung obligatorisch. Bitte hierzu per E-Mail oder telefonisch unter (0228) 90 90 86-20/-27 bei der UNO Flüchtlingshilfe melden.
Antragsfristen 2026: 31. August 2026
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Fördernews • 01.06.2026
Aktion Mensch | Antragsstopp bis Sommer 2026, ab September 2026 wieder Antragstellung möglich
Aktion Mensch hat seit dem 19.9.2025 die Annahme von Anträgen in einem Großteil seiner Förderangebote zeitweise ausgesetzt. Der Antragsstop wird voraussichtlich noch bis Sommer 2026 andauern. Grund hierfür war das sehr hohe Antragsvolumen, welches das Förderbudget bei weitem übersteigt. Zudem führt die Vielzahl an Anträgen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten, was die Projektplanung und -umsetzung der Antragstellenden erschwert. Weitere Infos finden sich hier.
Ab dem 01.09.2026 wird die Antragstellung offenbar vorraussichtlich wieder möglich sein. Zunächst wird die Antragstellung für zwei neue Förderangebote mit optimierten Förderportfolios geöffnet: „Sport und Kultur vor Ort – Miteinander Begegnung schaffen“ und „Junge Menschen stärken“. Bitte beachten, dass sich sowohl die Antragssystematik als auch die Fördersystematik für die neuen Förderangebote grundlegend geändert haben.
Weitergehende Informationen werden demnächst direkt auf der Webseite von Aktion Mensch verfügbar sein.
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Fördernews • 08.05.2026
Stiftung Care for Future | Frist: Antragstellung jederzeit möglich | Förderung von Kooperationsprojekten
Die Stiftung Care for Future unterstützt kleinere, klar abgrenzbare Projekte, die einen Beitrag gegen die Klimakatastrophe und zum Aufbau einer care-zentrierten Gesellschaft leisten, etwa Bildungsveranstaltungen, Workshops, Aktionstage, Informationsstände, Straßenprojekte, Demonstrationen oder Gemeinschaftsprojekte mit bis zu 2.500 €. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Einzureichen ist zunächst ein formloser Antrag. Ziel ist die Förderung konkreter, dokumentierter Praxisprojekte mit gesellschaftlicher und ökologischer Wirkung.
Weitere Infos hier.
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Fördernews • 28.04.2026
Aktion Mensch | Frist: Antragstellung laufend möglich | Förderaktion „Zeichen setzen!”
Die Aktion Mensch unterstützt mit der Förderaktion „Zeichen setzen!“ zeitlich befristete Projekte für junge Menschen bis 27 Jahre. Gefördert werden Projektpartner mit Anerkennung nach § 75 SGB VIII oder mit Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband. Förderfähig sind insbesondere Honorar- und Sachkosten sowie Ausgaben zur baulichen, sprachlichen und medialen Barrierefreiheit.
Ziel ist es, partizipative und inklusiv ausgerichtete Vorhaben zu ermöglichen, die sich klar an der definierten Zielgruppe orientieren und Beteiligung praktisch erfahrbar machen.
Antragsfrist: bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind. Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 7.500 € ganz ohne Eigenmittel.
Ausschreibung hier.
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Fördernews • 14.04.2026
Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e.V. (BV NeMO) | Frist: 07.10.2026 | KULTUR MACHT STARK: InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur
NeMO ist einer von 27 Programmpartnern des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegten Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2023 bis 2027).
Gefördert werden außerschulische Bildungsprojekte von lokalen Bündnissen im Bereich der kulturellen Bildung, um Kindern und Jugendlichen, die in Risikolagen leben, Zugangs- und Teilhabemöglichkeiten zu kultureller Bildung zu eröffnen und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
NeMO fördert innerhalb von „InterKulturMachtKunst – KunstMachtInterKultur“ interkulturelle Kunstprojekte (darstellende und bildende Kunst, Musik, Literatur). Die Projekte können frühestens am 01.01.2026 beginnen.Die Fördersumme beträgt je nach Format 500-17.000 €.
AKTUELLE ANTRAGSFRISTEN 2026:
22.04.2026, FRÜHSTER PROJKTBEGINN 04.01.2027 (bereits abgelaufen)
07.10.2026, FRÜHSTER PRJEKTBEGINN 01.02.2027Hinweis: Überjährige Projekte werden nicht gefördert, d. h. die Projektlaufzeit darf das Jahr 2026 nicht überschreiten.
Alle Infos hier.
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Fördernews • 23.03.2026
Bezirksamt Spandau | Frist: laufend Antragstellung möglich | Förderaufruf für lokale Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte in Spandau
Lokale Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder Fluchtgeschichte werden in Spandau aufgerufen, Projektanträge einzureichen. Zudem können Träger, die sich mit einem Projekt für die Organisationsentwicklung von Initiativen und Organisation von Menschen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte in Spandau einsetzen, Anträge stellen. Die Fördermittelhöhe beträgt 1.000,00 € bis maximal 2.500,00 € je Projektantrag. Anträge können ab sofort fortlaufend eingereicht werden. Die Projekte sollen bis spätestens 31.10.2026 abgeschlossen sein.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Förderantrag drei Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine parallele Zusendung vorab per Mail ermöglicht eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages.
Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel und unter Erfüllung der gemäß Merkblatt vorgegebenen Förderbedingungen.
Weitere Infos zu Themenschwerpunkten und Antragsverfahren hier.
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Fördernews • 11.02.2026
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) | Frist: laufende Antragstellung möglich | Mikroförderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Mit dem Mikroförderprogramm fördert die DSEE Projekte zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt mit bis zu 1.500 Euro. Rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen (dazu zählt auch Berlin) stehen dabei im Fokus der Förderung.
Anträge können ab jetzt wieder jederzeit über das Förderportal der DSEE gestellt werden.
Infos hier.
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Fördernews • 21.11.2025
Pro Bono Allianz | Vermittlung kostenloser Beratung durch Expert*innen
Die Pro Bono Allianz vermittelt kostenfreie Rechtsberatung und professionelle Unterstützung in anderen Fachbereichen in der Organisationsentwicklung, Kommunikation, IT, Finanzen oder Strategie. Die Hilfe erfolgt durch engagierte Fachleute und Kanzleien, die ihr Know-how unentgeltlich für gemeinnützige Organisationen, Initiativen und soziale Projekte einsetzen. Anfragen sind jederzeit möglich, Voraussetzung ist ein klarer Unterstützungsbedarf und die anerkannte Gemeinnützigkeit.
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Fördernews • 21.11.2025
Pro Bono Rechtsberatung von UPJ
UPJ vermittelt Pro-bono-Engagement von Anwält*innen und Kanzleien an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung nicht aufbringen können. Die konkreten und zeitlich begrenzten Beratungsmandate werden von den Kanzleien unentgeltlich übernommen.
UPJ berät beispielsweise zu Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Versicherung, Haftung, Zuwendungs- und Vergaberecht uvm.