Die Abgabe zur Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Pflichtabgabe für Unternehmen und Organisationen, welche nicht nur gelegentlich natürliche Personen mit künstlerischen oder publizistischen Werken und Leistungen beauftragen. Auch gemeinnützige Vereine sind KSK-abgabepflichtig, wenn sie entsprechende Leistungen beauftragen.

„Nicht nur gelegentlich“ bedeutet, dass erst ab einer Auftragssumme von 450 Euro oder mehr im Kalenderjahr die KSK-Abgabepflicht greift. KSK-Abgabepflicht besteht nur, wenn es sich bei der Auftragnehmerin um eine selbständig tätige „natürliche Person“ handelt. Ist der Auftragnehmer eine juristische Person (Verein, GmbH, KG, OHG), fällt keine KSK-Pflichtabgabe an. ACHTUNG: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist keine „juristische Person“, so dass ihre Leistungen unter die KSK-Abgabenpflicht fallen.

Befreit von der KSK-Pflichtabgabe sind hingegen einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen und Entgelte, welche unter die Ehrenamtspauschale (§3 Nr.26a EStG) oder die Übungsleiterpauschale (§3 Nr.26 EStG) fallen.

Die Höhe der KSK-Pflichtabgabe beläuft sich derzeit (Stand Nov. 2021) auf 4,2% vom Honorar des Auftragnehmers. Die KSK-Abgabe fällt zusätzlich zum Honorar an und darf der Auftragnehmerin nicht in Rechnung gestellt oder von ihrem Honorar abgezogen werden. Bei umsatzsteuerpflichtigen Auftragnehmerinnen wird mit dem Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer gerechnet; nimmt der Auftragnehmer die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UstG) in Anspruch, fällt die KSK-Pflichtabgabe auf das gesamte Honorar an.

Die KSK-Pflicht besteht auf einer Vielzahl an unterschiedlichen Tätigkeiten; anhand dieser nicht abschließenden Auflistung kann im Vorfeld geprüft werden, ob eine KSK-Pflicht besteht. Zweifelsfälle sollten mit der Künstlersozialkasse frühzeitig und im direkten Kontakt geklärt werden. Ebenfalls sollte frühzeitig und im direkten Kontakt mit der Künstlersozialkasse geklärt werden, wie die Abgabenpflicht bei zeitlich befristeten Förderprojekten im konkreten Einzelfall umgesetzt werden kann oder muss.