Kostenaufteilung Personalkosten (Gemeinkosten): Personalschlüssel
Das Tutorial beschreibt ein mögliches Verfahren, Arbeitsplätze, die aus mehreren Projekten finanziert werden, tabellarisch zu erfassen und deren Personalkosten nach Projekten aufzuschlüsseln.
Zu den Personalkosten gehören das Bruttoarbeitsentgelt oder Arbeitnehmer-Brutto (AN-Brutto), sowie die Personalnebenkosten oder Personalzusatzkosten wie beispielsweise der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen, die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die gesetzliche Unfallpflichtversicherung, freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers.
Da bei Projektförderungen die Beiträge zur Unfallpflichtversicherung bei einer Berufsgenossenschaft meistens einer extra Finanzpositionen zugeordnet sind, haben wir sie in unserer Schlüsseltabelle ebenfalls in einer extra Spalte aufgeführt. Die Höhe der Beiträge wird übrigens dem Arbeitgeber von der Berufsgenossenschaft per Bescheid mitgeteilt und wird aus dem AN-Brutto berechnet.
Alle anderen Personalkosten eines Arbeitsplatzes (AN-Brutto + AG-Anteil an KV, PV, RV, AV, U1, U2 und Insolvenzumlage) werden von uns als Arbeitgeber- oder AG-Brutto bezeichnet, die Summe von AG-Brutto und Beiträgen an die Berufsgenossenschaft als Arbeitgeber- oder AG-Belastung.
Diese Begriffe sind nicht gesetzlich definiert, in manchen Brutto-Netto-Rechnern im Internet wird unser AG-Brutto als AG-Belastung bezeichnet, in anderen werden alle Kosten als AG-Brutto oder Brutto-Belastung berechnet.
In der laufenden Buchhaltung können die monatlichen Personalausgaben vereinfacht als Zahlungssummen der SV-Beiträge an die Krankenkassen, der Lohnsteuern an das Finanzamt und der Nettoauszahlungen an die Angestellten erfasst werden. Auf einem Buchungskonto werden Personalkosten gebucht, die keinem Projekt (Kostenstelle) oder einer Kostenstelle Gemeinkosten zugeordnet sind. So werden Kosten bezeichnet, die nicht direkt einer Leistung, einem Produkt oder einem Projekt zugerechnet werden können; andere Beispiele für Gemeinkosten sind Mieten, Betriebskosten oder Verwaltungskosten. Es gibt in der BWL auch die unechten Gemeinkosten, die theoretisch als Einzelkosten erfassbar und zurechenbar sind, wo aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit von der Einzelerfassung abgesehen wird. Als solche betrachten wir auch unsere Personalkosten, die aus nur einem Projekt finanziert werden, und schlüsseln diese ebenfalls pauschal. In unserer mehrjährigen Praxis wurde dies bisher von allen öffentlichen Fördergebern vom Stadtbezirk bis zur EU und auch von privaten Stiftungen problemlos akzeptiert.
Die Schlüsseltabelle ermöglicht jederzeit differenzierte Zuordnungen der gesamten Personalkosten in Form von Pauschalsummen (also ohne unnötige Aufsplittung des AG-Bruttos), die dann unkompliziert in die Projektbuchhaltung oder den Verwendungsnachweis übernommen werden können. Sie ist wichtiger Bestandteil der Buchungsbelege, zusammen mit den Belegen der Lohnbuchhaltung (Lohnabrechnung, Beitragsnachweis und Lohnsteueranmeldung) und den Zahlungsbelegen (Kontoauszüge) weist sie die tatsächlich im Projekt angefallenen und gezahlten Personalkosten nach.
Inhalt:
00:00-01:30 Einleitung & Problemstellung
01:31-06:25 Aufbau und Gliederung der Schlüsseltabelle
06:26-07:48 Berechnungen und Datenpflege
07:49-11:40 Auswertungsmöglichkeiten