Personal
Versicherungsschutz im Ehrenamt
5 Merkmale des Ehrenamts
Zahlreiche Migrant:innenorganisationen arbeiten mit „Ehrenamtlichen“ bzw. sind auf das ehrenamtliche Engagement angewiesen. Dabei kann die ehrenamtliche Struktur für junge Vereine vorübergehend sein, bis sie für ihre Tätigkeiten hauptamtliche Stellen finanzieren können. Aber in der Regel ist auch die Arbeit von erfahrenen Vereine mit festen Stellen ohne das ehrenamtliche Engagement nicht denkbar. Auch wenn die Strukturen der Migrant:innenorganisationen nicht anders zulassen und daher die Grenze zwischen dem Haupt- und Ehrenamt fließend erscheinen, gibt es juristisch gesehen, einige klare Merkmale, um von einem „Ehrenamt“ zu sprechen:
- Freiwillig (in Abgrenzung zu vertraglich festgelegter oder abhängiger Erwerbstätigkeit)
- Unentgeltlich (Aufwandsentschädigung/Auslagenerstattung ist möglich)
- Erfolgt für andere (in Abgrenzung zur Selbsthilfe)
- Organisiert (in Abgrenzung zur individueller Hilfeleistung in informellen Systemen wie Familie/Nachbarschaft)
- (Möglichst) nicht nur einmalig
Versicherungen für das Ehrenamt
Folgende Versicherungen sollte jeder Verein kennen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten:
Unfallversicherung
Der Großteil der freiwillig/ehrenamtlich Engagierte sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (kostenfrei) versichert. Der Versicherungsschutz kann sich direkt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VII), aus der Satzung einer gesetzlichen Unfallversicherung oder auf Grund freiwilliger Versicherung bei einem solchen Träger ergeben. Gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen sind nicht gesetzlich unfallversichert, können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft versichern. Dazu zählen Vereinsvorstand oder Ehrenamtliche mit leitenden, planenden oder organisatorischen Tätigkeiten. Die Beitragshöhe ist z.B. bei der VBG 4.90 Euro (2024) pro Versicherungsverhältnis.
Versichert sind nahezu alle Tätigkeiten, die unmittelbar das Ehrenamt betreffen, einschließlich der damit verbundenen Wege. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität, Religionen oder Einkommen. Die Unfallversicherung schützt umfassend gegen Unfallrisiken und trägt die gesamten Kosten für umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
Haftpflichtversicherung
Jeder Verein muss laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden aufkommen, die durch seine Aktivitäten entstehen. Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken aus dem Schaden, den Ehrenamtliche anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Die vorhandene private Haftpflichtversicherung der/des Ehrenamtlichen deckt in der Praxis die ehrenamtlichen Tätigkeiten, wenn sei nicht hoheitlichen Charakter haben bzw. es sich um eine unentgeltliche freiwillige Tätigkeit handelt. Diese reicht oft nicht aus bzw. die vertraglichen Bedingungen sehen ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht vor. Auch verantwortliche Tätigkeiten (z.B. Vorstand) werden über die private Haftversicherung nicht abgedeckt, selbst wenn sie ehrenamtlich/unentgeltlich ausgeübt werden. Daher sollte der Verein eine spezialisierte Haftpflichtversicherung abschließen.
Sammel-Versicherungen des Landes Berlin
Die gesetzliche Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung über die Organisationen, für die die Ehrenamtlichen tätig sind, gilt allerdings nicht ohne weiteres für Engagierte in Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen oder in kleinen, rechtlich unselbständigen Bürgerinitiativen der solidarischen Unterstützung. Der Berliner Senat hat eine pauschale Haftpflicht- und eine pauschale Unfall-Sammelversicherung mit der Zürich Versicherung AG abgeschlossen, um diese Personengruppen im Schadensfall abzusichern. Eine gesonderte Anmeldung durch Initiativen, Gruppen oder Projekte ist nicht erforderlich.
Sowohl die Haftpflicht- als auch die Unfall- Sammelversicherung des Landes Berlin gilt nachrangig. Das heißt, dass der Versicherungsschutz nur dann eintritt, wenn die Risiken nicht anderweitig abgesichert sind.