Anders als bisher fördert der Berliner Projektfonds Urbane Praxis dieses Jahr keine einzelnen Projekte, sondern bestehende Orte der Urbanen Praxis und ihre Kooperationspartner*innen.

Dies muss ein (zumindest teilweise) öffentlich zugänglicher Ort sein,  z. B. ein Vereinsgebäude, ein Garten, ein Club oder ein Nachbarschafts- oder Kulturzentrum mit fester Adresse in Berlin (keine Privatadresse) und verwaltet von einer juristischen Person. Außerdem ist mind. ein*e Kooperationspartner*in erforderlich, mit der*m der Ort gemeinsam weiterentwickelt werden soll. Der*die Kooperationpartner*in muss keine spezifische Rechtsform haben und kann z. B. ein freies Kollektiv sein.

Förderbetrag: 25.000 EUR bis 50.000 EUR.

Projektlaufzeit: 01.07. (mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn) bis 31.12.2026.

Infoveranstaltungen: 21. & 23. April 2026 Anmeldung hier.

Ausschreibung und FAQ hier.