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Pro Bono Rechtsberatung von UPJ
UPJ vermittelt Pro-bono-Engagement von Anwält*innen und Kanzleien an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung nicht aufbringen können. Die konkreten und zeitlich begrenzten Beratungsmandate werden von den Kanzleien unentgeltlich übernommen.
UPJ berät beispielsweise zu Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Versicherung, Haftung, Zuwendungs- und Vergaberecht uvm.