Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die sich gegen Antisemitismus wenden und die Prävention von Antisemitismus fördern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Ebenfalls antragsberechtigt sind darüber hinaus Einrichtungen und Organisationen, die im Doppelhaushalt 2024/25 bereits für andere Vorhaben von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt institutionell oder durch eine Projektförderung gefördert werden bzw. wurden.

Die Fördersumme beträgt zwischen 25.000,00-150.000,00 Euro. Die Vorhaben müssen zwischen 01.06.-31.12.2025 umgesetzt werden.

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