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Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | Frist: 30.09.2026 | Förderung von religionsübergreifenden Projekten für die Haushaltsjahre 2027-2029
Für die Haushaltsjahre 2027 – 2029 werden Fördermittel für die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben.
Ziel ist die Förderung der religionsübergreifenden Zusammenarbeit, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Stärkung der Toleranz in der Zivilgesellschaft gegenüber anderen Glaubensrichtungen sowie des friedlichen, demokratischen Miteinanders.
Es werden insbesondere Projekte gefördert,
- die demokratiestärkend wirken,
- die auf die Beteiligungvon Bürger*innen abzielen, die bisher keinen Zugang zur religions- und weltanschaulichen Zusammenarbeit haben,
- die sich an junge Menschen richten (18-30 Jahre)
- die auf die Beteiligung von religiösen und weltanschaulichen Akteuren abzielen, die noch oder zurzeit nicht in der religionsübergreifenden Zusammenarbeit engagiert sind.
Für folgende Einzelmaßnahmen soll jeweils ein Förderprojekt umgesetzt werden:
- Religions- und weltanschauungsübergreifender Kommunikationskanal
- Fest der Religionen und Weltanschauungen
- Entwicklung eines Trägermodells für eine muslimische Kulturveranstaltung
- Muslimische Ehrenamtsarbeit
Es werden Projekte gefördert, die einen deutlichen Berlin-Bezug haben, Menschen verschiedener religiöser oder weltanschaulicher Herkunft ansprechen, sich an die Berliner Zivilgesellschaft richten und geeignet sind, zum Dialog und zur Zusammenarbeit bzw. zum gesellschaftlichen Diskurs und zur Demokratiestärkung anzuregen.
Projektvolumen: 30.000-100.00 € je Projekt und je Haushaltsjahr, zuzügl. mind 10 % Eigenanteil.
Förderzeitraum: 01.01.2027-31.12.2029
Für die religionsübergreifende Förderung und die religionsübergreifende Weiterbildung können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben. Für die Förderung des muslimischen Lebens können sich muslimische Gemeinschaften und nichtmuslimische Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie in Kombination mit diesen auch zivilgesellschaftliche Akteure bewerben.
Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. mindestens 30.000 € bis maximal 100.000,00 € je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr gedeckelt. Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.