Die UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland, die Projekte für und mit Geflüchteten umsetzen.

Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland: 

  • Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung
  • Psychologische und soziale Beratung und Begleitung

Die Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe ist stets eine Ko-Finanzierung. Das Projekt sollte durch einschlägige Drittmittel gefördert werden. Eine Vollfinanzierung von Projekten ist ausgeschlossen. Es können maximal 49 % des Gesamtvolumens eines Projekts finanziert werden. Die maximale Antragssumme pro Projekt liegt bei 30.000€. Eine Ausnahme dieser maximalen Antragssumme ist nur bei Kooperationsprojekten möglich. Ein Beratungsgespräch vor Einreichung eines Antrags für ein Kooperationsprojekt ist ebenfalls obligatorisch.

Für Organisationen, die in der Vergangenheit noch keinen Antrag bei der UNO-Flüchtlingshilfe eingereicht haben (Erstantragsteller) oder deren letzter Projektantrag schon länger als zwei Jahre zurückliegt, ist ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen aus der Projektförderung vor Antragseinreichung obligatorisch. Bitte  hierzu per E-Mail oder telefonisch unter (0228) 90 90 86-20/-27 bei der UNO Flüchtlingshilfe melden.

Antragsfristen 2026:  31. August 2026