Die Stiftung Berliner Sparkasse fördert gemeinnützige Projekte und Initiativen im Land Berlin.
Projektanträge können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen stellen, die Projekte in der Region Berlin durchführen. Über die Anträge entscheidet die Berliner Sparkasse in Zusammenarbeit mit der Stiftung Berliner Sparkasse und den zuständigen Senatsverwaltungen.
Der Antrag wird je anch Förderbereich an einer der folgenden Stellen gestellt.

Spakasseerliner Sparkasse (PS-Sparen – Zweckertrag, BSK-STIF) für Förderungen im Bereich:

• Erziehung und Bildung
• Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
• Altenhilfe
• Kunst und Kultur
• Sport
• Tierschutz
• Wissenschaft und Forschung
• Denkmalschutz und Denkmalpflege

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Förderungen im Bereich:
• Jugendhilfe
• Schutz von Ehe und Familie (Elternbildungseinrichtungen, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales Gleichstellung, Integration, Viefalt und Antidiskriminierung für Förderungen im Bereich:
• Wohlfahrtswesen (ausschließlich: Wohnungslosen-/Straffälligenhilfe, Schuldner- und Insolvenzberatung, Mobilitätshilfedienste, Behindertenhilfe, Migrantensozialdienste, Suchthilfe)
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (ausschließlich: Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime/-häuser, Selbsthilfevereine und -kontaktstellen, ehrenamtliche
Besuchsdienste)

Merkblatt mit Einzelheiten ist hier zum Download.