Der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten
Sammelfonds der Berliner Justiz für Geldauflagen („SamBA”)
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Sammelfonds der Berliner Justiz für Geldauflagen („SamBA”) eingerichtet.
In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen, die dem Land Berlin unmittelbar dienlich sind, im Bereich der
- Opferhilfe
- Kinder- und Jugendhilfe
- Straffälligen- und Bewährungshilfe
- Gesundheits- und Suchthilfe
- Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sowie zur
- Demokratieförderung
zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Organisationen mit entsprechenden Zielsetzungen können sich mit dem Antragsformular um Zahlungen aus dem Sammelfonds bewerben. Sie müssen im Zeitpunkt der Antragstellung in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis der förderungsberechtigten gemeinnützigen Organisationen eingetragen sein (Merkblatt). Die Verteilung der in den Sammelfonds einfließenden Gelder erfolgt quartalsweise durch ein Entscheidungsgremium. Anträge und Zahlungen werden veröffentlicht. Nicht berücksichtigte Anträge verfallen nach dem Quartalsende ohne weitere Mitteilung.
Gemeinnützige Organisationen, welche in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis eingetragen sind, können nach wie vor durch Zahlungsauflagen direkt, zweckungebunden und ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Antragstellung begünstigt werden.
Weitere Informationen:
Eigenmittel benötigt:
-
k.A.
Bewerbungsfrist:
-
Anträge können laufend gestellt werden.
Der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten
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Team A
Turmstraße 91
10559 Berlin
