Über den Themenfonds “Kinderpolitik“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte für Kinder und Jugendliche, die ihnen ihre Rechte vermitteln und ihnen dabei helfen, ihr Recht auf Mitbestimmung einzufordern. Wichtig ist außerdem, dass die beteiligten Kinder und Jugendlichen im Projekt möglichst stark beteiligt werden: von der Projektplanung bis zur Projektumsetzung.

Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; ebenso operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.

Je nach Projektvorhaben und Finanzierungplan können bis zu 10.000 Euro als Förderung beantragt werden.

Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Die Fristen sind jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Der Projektstart sollte dementsprechend frühestens zum Termin der jeweiligen Förderentscheidung gesetzt werden.