Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027
In der Förderperiode 2021-2027 können die Fördermittel aus dem EU-Fonds für Projekte aus den vier Spezifischen Zielen, bzw. aus deren Durchführungsmaßnahmen, beantragt werden. Die vier Spezifischen Ziele sind:
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
- Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Der AMIF Förderaufruf 2025 wurde mit Förderhandbuch, FAQ und begleitenden Dokumenten hier auf der AMIF-Webseite veröffentlicht. Eine Antragstellung ist bis spätestens 30.04.2026 möglich.
Update zum Förderaufruf vom 15.12.2026:
Im Bereich des Spezifischen Ziels 1 (Asyl – hier Wegweiserkurse) ist das mit Förderaufruf vom 15.12.2025 ausgeschriebene Budget ausgeschöpft. Im Bereich des Spezifischen Ziels 2 (SZ 2 – Integration) ist das ausgeschriebene Budget seit dem 16.12.2025 [regelmäßige Maßnahmen (max. Förderquote 75%) und Maßnahmen nach Anhang IV (max. Förderquote 90 %)] bereits weit über 30 % überplant. Da das Budget erschöpft ist, wird darum gebeten, keine neuen Anträge in diesen Bereichen mehr einzureichen.
Eine Antragstellung ist für das Spezifische Ziel 3 und Spezifische Ziel 4 weiter möglich.
Weitere Informationen:
Förderfähige Kosten:
-
Personalkosten
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Sachkosten
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Honorarkosten
Eigenmittel benötigt:
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Ja
Bewerbungsfrist:
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Die Antragstellung im aktuellen Förderaufruf (Dezember 2025) ist bis spätestens 30.04.2026 möglich.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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90461 Nürnberg
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