In der Förderperiode 2021-2027 können die Fördermittel aus dem EU-Fonds für Projekte aus den vier Spezifischen Zielen, bzw. aus deren Durchführungsmaßnahmen, beantragt werden. Die vier Spezifischen Ziele sind:

  • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern
  • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme
  • Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Zum 31.12.2024 ist die verbindliche Mittelbindung zum Förderaufruf für die Projektförderung planmäßig ausgelaufen. Der Förderaufruf wird aktuell überarbeitet. Sobald die notwendigen Angaben der Europäischen Kommission und die Bewilligung des Budgets durch den Begleitausschuss vorliegen, wird ein angepasster Förderaufruf veröffentlicht.
Einstweilen können daher weder Beratungen vorgenommen noch neue Projektanträge gestellt werden.