Im Mittelpunkt des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ (BGZ) steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen.

Förderschwerpunkt

  • Demokratie erleben, Teilhabe stärken und Zukunft mitgestalten
  • Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Begegnung und Gemeinschaft
  • Für Vielfalt und Toleranz – Beiträge zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
  • Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Förderfähig sind:

Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die den Status der Gemeinnützigkeit besitzen, jedoch nicht den Zusatz „gemeinnützig“ (gGmbH) im Namen tragen, sind dazu angehalten, dies bereits im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens anderweitig nachzuweisen.

Nicht-gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sind grundsätzlich von der Antragstellung ausgeschlossen.

Zielgruppen der Projekte:

  • erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte
  • sowie Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft, jeweils ab 12 Jahren.

Fördersumme: 70.000 Euro jährlich (Eigenmittel 10 %)

Bewerbungsfrist für 2026: 30.06.2025