Stiftung Nord-Süd-Brücken
Förderung der Inlandsprojekte
Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Studien. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten ist die Förderrichtlinie der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt.
Gefördert werden bswp. Bildungsarbeit an Schulen, entwicklungspolitische Bildungsarbeit im Inland.
Die Stiftung fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen die seit Ersteintragung im Vereinsregister ihren Sitz in folgenden Bundesländern haben: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Berliner Vereine, die ihren Sitz seit Ersteintragung ins Vereinsregister nicht in Berlin haben, sind antragsberechtigt in Förderprogrammen des Landes Berlin, die von der Stiftung verwaltet werden.
Weitere Informationen:
Förderfähige Kosten:
-
Personalkosten
-
Sachkosten
-
Honorarkosten
Eigenmittel benötigt:
-
k.A.
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Address
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
Telefon
