Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte
Ziel der Förderung ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte zu fördern
Gefördert werden Projekte, die im sonstigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.
Die zu beantragende Summe soll mindestens 5.000 € und höchstens 40.000 € betragen; die Höchstsumme kann nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.
Weitere Informationen:
Eigenmittel benötigt:
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k.A.
Bewerbungsfrist:
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Die Bewerbungsfrist für 2025 endete am 15.08.2024.
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