Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen (seit 2001) und Pilotprojekte (seit 2009) gefördert.

Fördersumme ist bei Einzelmaßnahmen höchstens 3.500 Euro.
Die Förderung der Pilotprojekte beträgt in der Regel bis zu 30.000 € pro Projekt. Die Mittel werden, kombiniert mit bezirklichen Geldern, befristet für maximal drei Jahre als Anschub­finanzierung für integrierte Stadtteilnetzwerke außerhalb der Gebiete des Sozialen Zusammenhalts gewährt. Zu den Anforderungen und zum Förderverfahren: