Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Projektförderung
Die Stiftung fördert im Wege der Projektförderung Maßnahmen zum Zweck der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz.
Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers/der Antragstellerin auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche.
Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin.
Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein.
Weitere Informationen:
Eigenmittel benötigt:
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k.A.
Bewerbungsfrist:
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Jederzeit, 2-3 Monate vor dem Projektbeginn.
Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
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Schlossstraße 12
14467 Potsdam
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