UNO-Flüchtlingshilfe
Hilfsprojekte für Geflüchtete in Deutschland
Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung sowie auf der psychologischen und sozialen Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder oder Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert.
Förderanträge können von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, Institutionen, Vereinen oder Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet. Privatpersonen und Einzelfallhilfen sind von der Förderung ausgenommen.
Weitere Informationen:
Eigenmittel benötigt:
-
Ja
Bewerbungsfrist:
-
Anträge können 2025 zu folgenden Fristen gestellt werden: 31. März, 12. Mai, 08. September 2025
Organisationen, die darüber nachdenken, einen Antrag bei der UNO-Flüchtlingshilfe zu stellen, sollten sich zunächst mit den inhaltlichen und formalen Kriterien vertraut machen. Für Organisationen, die in der Vergangenheit noch keinen Antrag eingereicht haben (Erstantragsteller), ist ein Beratungsgespräch vor Antragseinreichung obligatorisch. Bitte hierzu per E-Mail oder telefonisch bei der UNO Flüchtlingshilfe melden.
UNO-Flüchtlingshilfe
Address
Graurheindorfer Str. 149 a
53117 Bonn
Telefon
