Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für Migrant*innenorganisationen

Satzung

Die Satzung ist eine Art „Verfassung” des Vereins. Sie regelt Aufbau, Organisation und Struktur des Vereins. Auch die Entscheidungskompetenzen sollen in der Satzung festgelegt werden. Bestimmte im BGB geregelte gesetzliche Vorschriften, die den Vorstand und die Mitgliederversammlung von Vereinen betreffen, können durch die Satzung geändert werden. Im Einzelnen betrifft dies BGB § 26 Absatz 2 Satz 1, § 27 Absatz 1 und 3, §28, § 31a Abs. 1 Satz 2 sowie § 32, § 33 und § 38. In diesen Fällen legt § 40 des BGB fest, dass die Satzung vorrangig vor den genannten Paragraphen des BGB behandelt werden kann. Im Internet sind zahlreiche Mustersatzungen als Vorlagen zu finden.

Einfache Sprache:

Die Satzung ist so etwas wie die Regeln oder die Verfassung eines Vereins. Sie legt fest:
Wie der Verein aufgebaut ist.
– Wie er organisiert wird.
Wer welche Entscheidungen treffen darf.
Manche gesetzliche Vorgaben, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen, können durch die Satzung geändert werden. Dazu gehören z. B. Regeln zu:
Aufgaben und Pflichten des Vorstands.
– Abläufe in der Mitgliederversammlung.
Die genauen Paragraphen im BGB, die geändert werden können, sind: § 26, § 27, § 28, § 31a, § 32, § 33 und § 38. In diesen Fällen gilt: Die Satzung hat Vorrang vor dem Gesetz, wenn § 40 des BGB das erlaubt.
Tipp: Im Internet gibt es viele Mustersatzungen, die als Vorlage genutzt werden können.