Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Ausgaben
Ausgaben sind die zweckgebunden eingesetzen Projektmittel in einem geförderten Projekt. Im Zuwendungsrecht unterscheidet man zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben. Der Förderaufruf/die Förderrichtlinie enthält in der Regel eine Auflistung von möglichen Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, also abgerechnet werden können und Hinweise auf nicht zuwendungsfähigen Ausgaben, die nicht im Rahmen der Förderung abgerechnet werden dürfen. Im Zuwendungsbescheid werden spezifische Ausführungen zur Zuwendungsfähigkeit gemacht. Darüber hinaus reichende Bestimmungen zu den Ausgaben sind in den Allgemeinen Nebenbestimmungen der Projektförderung ( AnBestP) aufgeführt, die dem Zuwendungsbescheid beiliegen.
Einfache Sprache:
Ausgaben sind die Geldbeträge, die in einem geförderten Projekt für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Dabei wird zwischen zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Ausgaben unterschieden.
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben:
– Zuwendungsfähige Ausgaben: Das sind Kosten, die im Rahmen der Förderung abgerechnet werden dürfen.
– Nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Diese Kosten dürfen nicht über die Förderung finanziert werden.
Wo finde ich diese Informationen?
– Förderaufruf oder Förderrichtlinie: Sie enthalten Listen mit Beispielen für förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben.
– Zuwendungsbescheid: Hier gibt es genaue Vorgaben, welche Ausgaben im jeweiligen Projekt förderfähig sind.
– Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P): Weitere Regelungen zu den Ausgaben stehen in diesen Bestimmungen. Sie gehören zum Zuwendungsbescheid.
Mit diesen Dokumenten wird sichergestellt, dass die Fördermittel nur für den richtigen Zweck verwendet werden.