Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Besserstellungsverbot
Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger von Zuwendungen ihre Mitarbeiter nicht besser vergüten dürfen als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers. Im Falle einer Förderung aus Mitteln der öffentlichen Hand entspricht dies einer maximal möglichen Vergütung nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Einfach Sprache:
Das Besserstellungsverbot bedeutet: Wenn jemand Fördermittel bekommt, dürfen die Mitarbeiter nicht besser bezahlt werden als vergleichbare Mitarbeiter der Stelle, die die Förderung gibt. Wenn die Förderung von öffentlichen Geldern kommt, darf die Bezahlung höchstens so hoch sein wie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.