Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für Migrant*innenorganisationen

Vereinsregister

Ein Verein wird durch die Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand. Im Vereinsregister erscheinen Name, Sitz und der Tag der Gründung des Vereins sowie die Namen der Vorstandsmitglieder. Bei Veränderungen der Zusammensetzung im Vorstand oder Satzungsänderung ist die Mitteilung an das Vereinsregister – in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg – notwendig. Manche Zuwendungsgeber verlangen mit dem Antrag eine Abschrift aus dem Vereinsregister, die der Verein aus der Online-Registerauskunft abrufen kann.

Siehe auch die Arbeitshilfe zur Registrierung des Vereins

Einfache Sprache:

Ein Verein wird erst dann rechtsfähig, wenn er im Vereinsregister eingetragen ist. Das bedeutet, der Verein kann dann offiziell handeln, Verträge abschließen oder Spenden annehmen.
Wichtige Punkte:
Wer meldet den Verein an? Der Vorstand kümmert sich um die Anmeldung.
Was steht im Vereinsregister? Name, Sitz, Gründungsdatum des Vereins und die Namen der Vorstandsmitglieder.
– Was tun bei Änderungen? Wenn sich der Vorstand ändert oder die Satzung geändert wird, muss das dem Vereinsregister gemeldet werden. In Berlin ist dafür das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.
Tipp: Manche Förderstellen verlangen mit dem Antrag eine Kopie aus dem Vereinsregister. Diese kann der Verein über die Online-Registerauskunft herunterladen.