Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Spenden
Spenden sind freiwillige Abgaben, für die im Unterschied zum Sponsoring keine Gegenleistung vom Empfänger erwartet wird. Spenden an gemeinnützige Vereine kann der Spender in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen (§ 10b EstG). Der spendenempfangende Verein muß laut Spendenrecht gewährleisten, dass die Spende dem gemeinnützigen Bereich zufließen wird. Spenden dürfen i. d. R. nicht zum Vermögensaufbau des Vereins verwendet werden. Es werden verschiedene Spendenarten unterschieden: Geldspende, Sachspende, Aufwandsspende & Vergütungsspende.
Gemeinnützige Vereine sind als Empfänger von Spenden berechtigt, dem Spender für seine Spenden Nachweise – Zuwendungsbestätigung – auszustellen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese auch als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung bezeichnet.
Formulare für Spendenbescheinigungen finden sich auf dem Webportal des Bundesministeriums für Finanzen. Der Spender benötigt diese Spendenbescheinigung, um die Spende von der Steuer absetzen zu können. Ein gemeinnütziger Verein darf Spendenbescheinigungen nur ausstellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Verein muss seine Gemeinnützigkeit mittels eines Freistellungsbescheids nachweisen können
- Die Spenden fließen dem steuerlich begünstigten (gemeinnützigen) Zweckbetrieb des Vereins zu
- Die Geld- oder Sachspende erfolgt ohne Gegenleistung seitens des Vereins
- Die Spende erfolgt freiwillig
Einfache Sprache
Spenden sind freiwillige Zahlungen oder Geschenke. Im Unterschied zum Sponsoring bekommt der Spender keine Gegenleistung.
Spenden an gemeinnützige Vereine kann man von der Steuer absetzen. Das bedeutet, man kann sie in der Steuererklärung angeben und so weniger Steuern zahlen (§10b EstG). Der Verein, der die Spende bekommt, muss sicherstellen, dass das Geld für gemeinnützige Zwecke genutzt wird. Spenden dürfen normalerweise nicht für den Aufbau des Vereinsvermögens verwendet werden.
Es gibt verschiedene Arten von Spenden:
- Geldspende (z. B. Überweisung)
- Sachspende (z. B. Kleidung oder Möbel)
- Aufwandsspende (z. B. Verzicht auf eine Erstattung von Kosten)
- Vergütungsspende (z. B. Verzicht auf eine Bezahlung für eine Leistung)
Ein gemeinnütziger Verein kann eine Spendenbescheinigung ausstellen. Diese nennt man auch Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung. Spender brauchen diese Bescheinigung, um die Spende von der Steuer absetzen zu können.
Das Bundesfinanzministerium stellt dafür Formulare online zur Verfügung. Ein Verein darf eine Spendenbescheinigung nur ausstellen, wenn:
- er als gemeinnützig anerkannt ist (mit einem Freistellungsbescheid),
- die Spende für einen gemeinnützigen Zweck genutzt wird,
- der Spender keine Gegenleistung erhält,
- die Spende freiwillig erfolgt.