Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für Migrant*innenorganisationen

Transparenzregister

Das im Geldwäschegesetz (GwG) verankerte Transparenzregister ist ein auf einer europäischen Richtlinie basierendes und in national-gesetzlicher Form eingeführtes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die so genannten wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Eintragung von gemeinnützigen, eingetragenen Vereinen erfolgt in der Regel automatisch durch Übernahme der Daten aus den jeweiligen Vereinsregistern.

 

Einfache Sprache:

Das Transparenzregister ist ein offizielles Verzeichnis, das dabei hilft, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es basiert auf europäischen Regeln und wurde in Deutschland im Geldwäschegesetz (GwG) festgelegt.
Seit dem 1. Oktober 2017 müssen darin die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von:
– juristischen Personen des Privatrechts (z. B. Unternehmen),
– und eingetragenen Personengesellschaften (z. B. bestimmte Firmen) eingetragen sein.
Für gemeinnützige, eingetragene Vereine gilt:
Die Eintragung passiert normalerweise automatisch, indem die Daten aus dem Vereinsregister übernommen werden.