Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Die ANBest-P enthalten Regelungen zur Fördermittelverwendung und -nachweisführung für Zuwendungen der öffentlichen Hand. Sie sind in der Regel Bestandteil des Zuwendungsbescheids bei einer Projektförderung. Zum Inhalt: Geregelt wird die Anforderung und Verwendung der Zuwendung; die nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung; die Vergabe von Aufträgen an Dritte; die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Beschaffung von Gegenständen; die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers gegenüber dem Zuwendungsgeber; der Nachweis und die Prüfung der Verwendung der zugewendeten Mittel und die (Rück-)Erstattung der Zuwendung sowie ggf. die Verzinsung.
einfache Sprache:
Die ANBest-P gemäß § 44 LHO sind Regeln für die Verwendung von Fördermitteln. Fördermittel sind Geldbeträge, die der Staat für Projekte gibt. Diese Regeln gelten oft, wenn man einen Bescheid für eine Projektförderung bekommt.
Worum geht es in den ANBest-P?
– Nutzung der Fördermittel: Es wird festgelegt, wie das Geld genutzt werden darf.
– Änderungen bei den Ausgaben: Was passiert, wenn die Kosten niedriger werden oder sich die Finanzierung ändert?
– Aufträge an Dritte: Regeln, wie Aufträge an andere Firmen oder Personen vergeben werden.
– Kauf von Dingen für das Projekt: Vorschriften für den Kauf von Gegenständen, die für das Projekt gebraucht werden.
– Pflichten des Empfängers: Der Empfänger muss den Geldgeber informieren, wenn etwas Wichtiges passiert.
– Nachweise und Kontrollen: Der Empfänger muss zeigen, wie er das Geld genutzt hat. Der Geldgeber prüft das.
– Rückzahlung und Zinsen: Wenn das Geld nicht richtig genutzt wird, muss es zurückgezahlt werden – manchmal mit Zinsen.
Die ANBest-P sorgen dafür, dass das Geld korrekt eingesetzt wird.