Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für Migrant*innenorganisationen

Beendigung des Vereins

Die Beendigung eines Vereins besteht aus mehreren Schritten: Auflösung des Vereins, Liquidation/Abwicklung und zuletzt die Löschung im Vereinsregister.
Die Auflösung kann bspw. durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Näheres (wie den so genannten Vermögensanfall) regelt die Satzung des Vereins. Gemeinnützige Vereine unterliegen besonderen Verpflichtungen bei der Auflösung und Weitergabe Ihres Vereinsvermögens.

 

Einfache Sprache:

Einen Verein zu beenden, läuft in mehreren Schritten ab:
Auflösung des Vereins, z. B. durch einen Beschluss in der Mitgliederversammlung.
Abwicklung (Liquidation): Dabei werden alle offenen Dinge geregelt, z. B. Schulden bezahlt und Vermögen verteilt.
Löschung im Vereinsregister: Der Verein wird offiziell aus dem Register entfernt.
Die Details, wie das abläuft (z. B. was mit dem Vermögen passiert), stehen in der Satzung des Vereins. Gemeinnützige Vereine haben besondere Regeln: Sie müssen genau aufpassen, wie sie ihr Vermögen weitergeben, wenn sie sich auflösen.