Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Gründung des Vereins
Die Gründung eines Vereins erfordert mehrere Schritte vom so genannten Gründungsakt bis hin zur Anmeldung im Vereinsregister, um die Rechtsfähigkeit des Vereins zu erlangen. Die Rechtsform des e. V. (eingetragener Verein) zählt zu den häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie wird gewählt, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammen schließt und Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert vonstatten gehen soll.
Die wesentlichen Vorteile des eingetragenen Vereins (e.V.) sind:
Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken eines Unternehmens) weitgehend geschützt. Er haftet jedoch für grob farlässige/vorsätzliche Verstöße gegen Rechtsnormen. Die Mitglieder haften nicht für den Verein. Der e. V. ist eine juristische Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden sowie in das Grundbuch eingetragen werden. Der e. V. kann als Körperschaft gemeinnützig sein (das kann eine GbR z. B. nicht). Er hat eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach Innen und Außen. Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationsform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder („one man, one vote“)
Die Gründungskosten sind relativ niedrig. Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z. B. bei einer GmbH).
Nachteile des e.V. sind:
Er kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) verfolgen und darf sich nur nebenher und nachrangig und geringfügig geschäftlich/wirtschaftlich im Rahmen seines Zweckbetriebes und/oder eines Geschäftsbetriebes betätigen. Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Bestellung des Vorstandes. Er benötigt zur Gründung mindestens 7 Mitglieder.
Einfache Sprache:
Die Gründung eines Vereins hat mehrere Schritte. Der Verein wird erst rechtsfähig, wenn er ins Vereinsregister eingetragen ist. Die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) ist in Deutschland sehr beliebt.
Wann ist der e.V. geeignet?
– Wenn sich viele Personen für einen nichtwirtschaftlichen Zweck zusammenschließen.
– Wenn Mitglieder einfach aufgenommen oder ausgeschlossen werden sollen.
Vorteile des e. V.
– Haftungsschutz: Der Vorstand haftet nicht für vertragliche Risiken des Vereins. Für grobe Fehler oder absichtliche Verstöße kann der Vorstand jedoch haften. Mitglieder haften nicht für den Verein.
– Juristische Person: Der e. V. kann Verträge abschließen, klagen, verklagt werden und ins Grundbuch eingetragen werden.
– Gemeinnützigkeit möglich: Ein e. V. kann als gemeinnützig anerkannt werden (z. B. für Steuervergünstigungen).
– Klare Regeln: Gesetzliche Vorgaben regeln die Arbeit des Vereins, innen und außen.
– Demokratische Struktur: Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte: „one man, one vote.“
– Geringe Gründungskosten: Es gibt kein Mindestkapital, wie bei einer GmbH.
Nachteile des e.V.
– Eingeschränkte wirtschaftliche Tätigkeit: Der Verein darf keine gewerblichen oder Erwerbszwecke verfolgen. Wirtschaftliche Aktivitäten sind nur nebensächlich erlaubt.
– Anforderungen bei der Gründung: Eine Satzung muss erstellt werden. Es muss ein Vorstand gewählt werden. Mindestens 7 Mitglieder sind zur Gründung erforderlich.
Fazit:
Ein e.V. ist ideal für Vereine, die einen gemeinnützigen oder nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen und rechtlich abgesichert sein möchten. Er ist einfach zu gründen, hat klare Regeln und schützt Mitglieder und den Vorstand vor persönlicher Haftung.