Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für Migrant*innenorganisationen

Honorarvertrag

Ein Honorarvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer (einem Selbstständigen oder freien Mitarbeiter) in dem die zu erbringende Leistung und die zugehörige Vergütung festgelegt von beiden Seiten festgelegt werden, ohne dass ein abhängiges Arbeitsverhältnis entsteht. Der Honorarvertrag kann entweder als eine besondere Form des Dienstvertrages (Leistungsvertrag) oder als Werkvertrag (ergebnisorientiert) abgeschlossen werden. Auftragnehmer von Honorarverträgen können nur natürliche Personen sein.

Einfache Sprache:

Ein Honorarvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist z. B. selbstständig oder ein freier Mitarbeiter. Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in vereinbaren, welche Leistung erbracht wird und wie viel Geld dafür gezahlt wird. Der Auftragnehmer ist dadurch aber nicht angestellt mit einem Arbeitsvertrag. Ein Honorarvertrag kann entweder ein Dienstvertrag oder wie ein Werkvertrag sein. Bei einem Dienstvertrag wird eine Leistung verabredet, für die ein bestimmter Stundensatz bezahlt wird. Bei einem Werkvertrag wird verabredet, dass als Ergebis ein Werk entsteht, z. B. eine Webseite erstellt wird. Auftragnehmer:innen von Honorarverträgen können nur natürliche Personen sein, keine juristischen Personen.