Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Anteilsfinanzierung
Finanzierungsart bei Zuwendungsvergabe/Variante der Zuwendung: Die Zuwendung errechnet sich als Anteil bzw. Prozentsatz der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben; ein festgelegter Höchstbetrag darf jedoch nicht überschritten werden. Die maximale Fördersumme richtet sich dabei nach dem genehmigten Finanzplan, sodass nachträgliche Erhöhungen der Gesamtsumme nicht möglich sind, auch wenn sich die tatsächlichen Kosten erhöhen sollten. Andere Arten der Zuwendung sind die Festbetragsfinanzierung, die Fehlbedarfsfinanzierung und die Vollfinanzierung.
Einfache Sprache:
Es gibt verschiedene Arten, wie Fördermittel berechnet werden:
– Anteilfinanzierung: Die Förderung ist ein bestimmter Prozentsatz der anerkannten Ausgaben. Es gibt aber einen Höchstbetrag, der nicht überschritten werden darf. Dieser Betrag steht im genehmigten Finanzplan. Selbst wenn die tatsächlichen Kosten später steigen, wird die Fördersumme nicht erhöht.
Andere Arten der Finanzierung:
– Festbetragsfinanzierung: Ein fester Betrag wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt.
– Fehlbedarfsfinanzierung: Es wird nur der Betrag gefördert, der nach Abzug anderer Einnahmen noch fehlt.
– Vollfinanzierung: Alle förderfähigen Kosten werden vollständig übernommen.
Diese Varianten legen fest, wie viel Geld Sie für Ihr Projekt bekommen können.