Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Aufwandsentschädigung
Ehrenamtlich Tätige erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit. Eine Aufwandsentschädigung kann jedoch für Aufwand oder Auslagen in Form von Auslagenersatz, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erstattet werden. Je nach Fördergeldgeber können hierfür auch öffentliche Zuwendungen verwendet werden, wenn das die Förderrichtlinien erlauben. Die Ehrenamtspauschale beträgt 2025 bis zu 840 Euro/Jahr. Die Übungsleiterpauschale bis zu 3000 Euro/Jahr und Person.
Siehe auch die Arbeitshilfe zur Übungsleiterpauschale.
Einfache Sprache:
Ehrenamtliche bekommen kein Geld für ihre Arbeit. Sie können aber eine Entschädigung für ihre Ausgaben oder ihren Aufwand erhalten, zum Beispiel:
– Ersatz für Kosten (z. B. Fahrkosten oder Material),
– eine Ehrenamtspauschale,
– oder eine Übungsleiterpauschale.
Ob dafür Fördergelder genutzt werden können, hängt von den Regeln des Förderprogramms ab.
Die Pauschalen (für 2025) sind:
– Ehrenamtspauschale: bis zu 840 Euro pro Jahr.
– Übungsleiterpauschale: bis zu 3000 Euro pro Jahr und Person.