Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Buchführungspflicht im Verein
Vereine haben eine Buchführungspflicht. Diese ergibt sich aus drei Quellen:
1) Rechenschaftspflicht des Vorstandes gegenüber der Mitgliederversammlung nach BGB
2) steuerrechtliche Pflichten bei gemeinnützigen und wirtschaftlich tätigen Vereinen
3) förderrechtliche Aufzeichnungspflichten bei Zuwendungen
Insbesondere gemeinnützige Vereine haben eine Aufzeichnungspflicht. Diese ist unabdingbar, um das Finanzamt über den aktuellen Stand der Gewinne und Verluste zu informieren. Für gemeinnützige Vereine ist ein exakter Kontenrahmen verpflichtend, um die finanzielle Situation darzustellen.
Dieser Kontenrahmen ist in vier Bereiche zu unterteilen:
a) Ideeller Bereich (zweckgerichtete gemeinnützige Tätigkeit des Vereins)
b) Zweckbetrieb (zur Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke erfolgende wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins)
c) Vermögensverwaltung
d) Ertragssteuerpflichtiger Geschäftsbetrieb
Einfache Sprache:
Vereine müssen eine Buchführung machen. Diese Pflicht ergibt sich aus drei Gründen:
– Rechenschaftspflicht des Vorstands: Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Bericht erstatten.
– Steuerrechtliche Vorgaben: Gemeinnützige oder wirtschaftlich tätige Vereine haben Pflichten gegenüber dem Finanzamt.
– Förderrechtliche Anforderungen: Bei Fördermitteln müssen Vereine ihre Ausgaben genau dokumentieren.
Besondere Pflichten für gemeinnützige Vereine:
– Aufzeichnungspflicht: Gemeinnützige Vereine müssen genau festhalten, wie viel sie einnehmen und ausgeben. Das Finanzamt prüft damit die Gewinne und Verluste.
– Exakter Kontenrahmen. Das heißt, die Buchführung eines gemeinnützigen Vereins muss vier Bereiche abdecken:
a) Ideeller Bereich: Tätigkeiten, die direkt dem gemeinnützigen Zweck dienen.
b) Zweckbetrieb: Wirtschaftliche Tätigkeiten, die dem Vereinszweck dienen.
c) Vermögensverwaltung: Einnahmen aus dem Vereinsvermögen, z. B. Zinsen oder Miete.
d) Ertragssteuerpflichtiger Geschäftsbetrieb: Tätigkeiten, die nicht dem Gemeinnützigkeitszweck dienen und steuerpflichtig sind.
Diese Struktur hilft, die finanzielle Lage des Vereins klar darzustellen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.