Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Interessensbekundung
Eine Interessensbekundung ist der erste Bestandteil einer sogenannten zweistufigen Programmausschreibung. Dies ist insbesondere bei größeren Ausschreibungen üblich. Die Interessensbekundung ist einer Aufforderung zum Projektantrag vorangestellt. Sie dient dem Zuwendungsgeber zur Vorauswahl der Projektideen. Die eigentliche Einreichung des Projektantrags darf in diesem Fall nur erfolgen, wenn die Interessensbekundung vom Zuwendungsgeber genehmigt wurde.
Einfache Sprache:
Eine Interessensbekundung ist der erste Schritt bei zweistufigen Antragsverfahren für Fördergelder. Das passiert besonders bei größeren Ausschreibungen. Die Interessensbekundung kommt vor dem Projektantrag. Sie hilft dem Geldgeber, die Projektideen auszusuchen. Der Projektantrag darf nur dann eingereicht werden, wenn der Geldgeber die Interessensbekundung genehmigt hat.