Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Vollfinanzierung
Finanzierungsart bei Zuwendungsvergabe/Variante der Zuwendung: Bei einer Vollfinanzierung werden die gesamten förderfähigen Kosten einer Maßnahme durch die Zuwendung abgedeckt. Die Einbringung von Eigenmitteln oder weiterer Fördermittel (Kofinanzierung) ist nicht erforderlich.Die maximale Fördersumme richtet sich dabei nach dem genehmigten Finanzplan, sodass nachträgliche Erhöhungen der Gesamtsumme nicht möglich sind, auch wenn sich die tatsächlichen Kosten erhöhen sollten. Jede Einnahmeerhöhung bzw. Ausgabenminderung des Zuwendungsempfängers mindert die Zuwendung in entsprechender Höhe.
Andere Arten der Zuwendung sind die Anteilfinanzierung, die Festbetragsfinanzierung und die Fehlbedarfsfinanzierung.
Einfache Sprache:
Bei einer Vollfinanzierung übernimmt die Zuwendung alle förderfähigen Kosten. Eigenmittel oder andere Fördermittel sind nicht nötig. Die maximale Fördersumme steht im Finanzplan. Wenn sich die Kosten später erhöhen, kann die Summe nicht mehr steigen. Wenn der Zuwendungsempfänger mehr Einnahmen oder weniger Ausgaben hat, wird die Zuwendung gekürzt.
Andere Arten der Zuwendung sind die Anteilfinanzierung, die Festbetragsfinanzierung und die Fehlbedarfsfinanzierung.