Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Zuwendung
Das Gewähren von Geld- oder Sachmitteln zur Erfüllung von Zuwendungszwecken
(z. B. Förderung eines Projekts), die in den Förderrichtlinien eines Förderprogramms/Förderaufrufs festgelegt sind. Zuwendungen werden ausschließlich auf Antrag bewilligt. Das Antragsverfahren (wer kann zu welchem Zweck mit welchem Ziel welche Mittel bis zu welchem Stichtag in welcher Form unter Beibringung welcher Dokumente Zuwendungen beantragen) ist in den Förderrichtlinien/dem Förderaufruf geregelt.
Einfache Sprache:
Zuwendung bedeutet, dass man Geld oder Sachmittel bekommt, um z. B. ein Projekt durchzuführen. Die genauen Regeln stehen in den Förderrichtlinien eines Förderprogramms. Man kreigt Zuwendungen nur, wenn man sie beantragt. Im Förderaufruf steht, wer was bis wann mit welchen Zielen beantragen kann und welche Dokumente dafür nötig sind.