Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für Migrant*innenorganisationen

Freistellungsbescheid

Durch den Freistellungsbescheid bestätigt das zuständige Finanzamt, dass die Organisation von den Körperschafts- und Gewerbesteuern befreit ist. Gleichzeitig wird damit auch die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts formell festgestellt. Der Freistellungsbescheid wird alle drei Jahre neu ausgestellt, nachdem das Finanzamt die Verwendung der Mittel der Organisation überprüft hat.

Einfache Sprache:

Der Freistellungsbescheid ist ein Schreiben vom Finanzamt. Damit bestätigt das Finanzamt, dass die Organisation keine Körperschafts- und Gewerbesteuern zahlen muss. Außerdem wird damit offiziell bestätigt, dass die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist. Der Freistellungsbescheid wird alle drei Jahre neu ausgestellt, nachdem das Finanzamt überprüft hat, wie die Organisation ihr Geld verwendet hat.