Erläuterungen von Begriffen aus der Vereins- und Projektarbeit
für
Migrant*innenorganisationen
Vorstand
Der Vorstand ist grundsätzlich das geschäftsführende Organ des Vereins und vertritt ihn rechtsverbindlich nach außen. Es ist oft nicht bekannt, dass auch der ehrenamtliche Vorstand mit seinem Privatvermögen für grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verstöße gegen Rechtsnormen oder verursachte Schäden haftet. Das Haftungsrisiko kann allerdings begrenzt werden. Die Satzung des Vereins regelt, was z. B. die Größe, Zusammensetzung und Funktion des Vorstands betrifft. Der Vorstand kann auch bestimmte Rechtsgeschäfte an eine/n besondere/n Vertreter/in übertragen, z. B. an einen Geschäftsführer (Vgl. § 30 BGB).
Einfache Sprache:
Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach außen. Viele wissen nicht, dass der Vorstand auch mit seinem privaten Geld für grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Verstöße gegen Rechtsnormen oder verursachte Schäden haftet. Das Haftungsrisiko kann aber begrenzt werden. Die Satzung des Vereins erklärt, wie der Vorstand arbeitet und aus wem er besteht. Der Vorstand kann Aufgaben auch an andere Personen übertragen, zum Beispiel an einen Geschäftsführer (Vgl. § 30 BGB).